Einträge von Sonja Würden

Bundestag verabschiedet Gebäudeenergiegesetz

Am 19. Juni 2020 hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Künftig soll dieses Gesetz alle gesetzlichen Vorgaben im Bereich Gebäude und Erneuerbare Energien zusammenfassen. Stimmt der Bundestag dem Gesetz im Juli zu, könnte es Anfang Oktober 2020 in Kraft treten. Seit mehreren Jahren läuft das Gesetzgebungsverfahren bereits. Eigentlich sollte es die Vorgaben im Gebäudebereich vereinheitlichen und vereinfachen. Übersichtlicher wird es wohl kaum werden mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es wird zwar mehrere andere Gesetze ersetzen (wie die EnEV und das EEWärmeG), doch viele komplizierte Vorgaben, umfassendere Regelungen und Verweise machen das Gebäudeenergiegesetz keinesfalls einfacher als seine Vorgänger. Der wichtigste Punkt für Bauherren zuerst: Die Neubau-Vorgaben bleiben vom GEG unangetastet. Das derzeit verpflichtende Mindestniveau der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird zum Niedrigstenergiegebäude erklärt und behält damit nach wie vor Gültigkeit. Ebenso Teil der Bundestagsentscheidung war die Streichung des sogenannten 52-Gigawatt-Solardeckels im EEG. Baulicher Wärmeschutz als Grundlage Im Mittelpunkt des Gebäudeenergiegesetzes steht die Begrenzung des Energiebedarfs eines Gebäudes durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz, vor allem durch gute Dämmung, gute Fenster und die Vermeidung von Wärmebrückenverlusten. Somit stellt das Gesetz das Prinzip der Energieeinsparung über das der umweltfreundlicheren Energieerzeugung und verfolgt in erster Linie den Ansatz, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten. Erneuerbare Energien sollen dann den verbleibenden Energiebedarf decken. Während es im Bereich Neubau kaum Änderungen geben wird, sind für gebrauchte Immobilien einige Verschärfungen geplant, wie zum Beispiel beim Einsatz von Ölheizungen. Die energetischen Vorgaben bei Sanierungsmaßnahmen werden aber nicht verschärft. Laut Artikel 82 unseres Grundgesetzes, kann jedes Gesetz selbst bestimmen, ab wann es in Kraft tritt. Wir haben es in den letzten Wochen erlebt, dass dies auch sehr kurzfristig sein kann. Wenn ein Gesetz keinen Termin festlegt, ab dem es in Kraft tritt – und im GEG-Entwurf wird kein Datum genannt – so tritt es laut Grundgesetz „mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.“ In der optimistischen Variante könnte das GEG demnach ab 1. August 2020 in Kraft treten, wobei der soweit öffentlich bekannte Gesetzentwurf selbst etliche Übergangstermine festschreibt. Sie möchten wissen, ob sich eine energietechnische Optimierung Ihrer Immobilie vor dem Verkauf lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.   Nicht fündig geworden: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/gesetz-zur-vereinheitlichung-des-energieeinsparrechts-fuer-gebaeude-gebaeudeenergiegesetz.html https://de.wikipedia.org/wiki/GEG https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/solarenergie     Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.   Foto: © synovec/Depositphotos.com

So halten Sie Tauben von Ihrem Dach fern

Tauben sind eine bei den meisten Menschen – jedenfalls auf ihrem eigenen Balkon oder Dach – eher unbeliebte Spezies. Nicht nur verunreinigt der Taubenkot die Häuser, er kann außerdem gesundheitsgefährdende Erreger enthalten. Wer die Tiere verscheuchen möchte, kann dies relativ tierfreundlich und ohne verletzende Methoden tun. Wir sagen Ihnen wie. Guten Rutsch, ihr Tauben! Es gibt fast kein schlimmeres Ärgernis als Taubendreck an der Fassade, auf dem Dach, am Fenster und auf dem Balkon. Doch dagegen lässt sich etwas unternehmen, und zwar ganz ohne Gift oder Schrotflinte! Eine ebenso tierfreundliche wie optisch unauffällige Lösung sind zum Beispiel sogenannte „Birdslides“, also Vogelrutschen. Dabei handelt es sich um spezielle Winkel aus Acryl oder Metall, die auf Kanten, Simse und Vorsprünge an der Fassade geklebt werden. Anstelle eines bequemen Brutplatzes finden die Vögel dann eine rutschige Fläche mit einem Neigungswinkel von mindestens 45° vor, auf der sie keinen Halt finden. Bevor man die Birdslides anbringt, sollte man bereits für den Nestbau ausgelegte Zweige und Stöckchen aus der betreffenden Nische entfernen. Windräder, Mobiles oder Rabenattrappen – die dekorativen Alternativen Aber nicht nur Vogelrutschen sind ein bewährtes Mittel zur Taubenabschreckung. Auch optische und akustische Systeme haben eine große Wirkung – und sie sind noch einfacher zu montieren! Wie wäre es zum Beispiel mit einem kleinen Windrad am Fensterbrett? Mit seiner Bewegung und dem surrenden Geräusch irritiert es die Vögel und hält sie von ihrem Anflug ab. Anstelle eines Windrades kann man sich übrigens auch mit bunten Bändern, Alufolie oder Mobiles aus alten CDs behelfen. Wem das noch nicht dekorativ genug ist, der kann es auch gerne mal mit einer Rabenfigur probieren. Der Rabe ist der natürliche Feind der Tauben. Daher wirken diese Attrappen meist sehr effektiv. Da sich echte Raben aber bewegen, sollte man die Figur immer mal wieder an eine neue Stelle setzen. Von den meisten anderen Abwehrmechanismen, die im Handel zu finden sind, ist allerdings aus Gründen des Tierschutzes abzuraten. Nagelbretter und Fangnetze können Vögel lebensgefährlich verletzen oder sie bis zum Verhungern festhalten. Wie man Schandflecken richtig beseitigt Wenn es Ihren Balkon dann doch einmal erwischt hat, hilft ein Hochdruckreiniger dabei, den ungeliebten Vogeldreck zu entfernen. Sollte diese brachiale Methode nicht möglich sein, helfen auch Schrubber, Wasser und Bürste. Bei besonders grobporigen Materialien sollte die Oberfläche zunächst mit Spiritus oder Seifenlauge gründlich eingeweicht werden, bevor der Vogelkot mit der Bürste aus den Poren entfernt wird. Je nach Verschmutzung kann es sein, dass diese Prozedur mehrmals wiederholt werden muss. Wer nach dem Entfernen des Vogelkots sichergehen will, keine Erreger oder Parasiten aus dem Kot zurückzulassen, kann im Nachgang entweder mit Spiritus, Desinfektionsmittel oder Essigessenz die betroffenen Stellen abreiben. Wird Essig benutzt, sollte danach mit viel Wasser nachgespült werden, um die Säure aus dem Essig wegzuspülen und den starken Geruch zu vertreiben. Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Immobilie vor dem Verkauf optimieren können? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.   Nicht fündig geworden: https://de.wikipedia.org/wiki/Vogelabwehr https://www.umweltbundesamt.de/haustaube https://de.wikipedia.org/wiki/Tauben   Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.   Foto: © Hopf23/Depositphotos.com  

Wie wichtig ist die Immobilienlage beim Wohnen im Alter?

Mit zunehmendem Altem werden kurze Wege immer wichtiger. Daran sollten Sie denken, wenn Sie eine Immobilie erwerben, in der Sie Ihren Lebensabend verbringen möchten. Ein weitläufiges Villenviertel im Grünen mag verlockend erscheinen, aber sind dort auch Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten fußläufig erreichbar? Lesen Sie hier, worauf Sie bei der Lage unbedingt achten müssen. Arzt Wenn die Zipperlein immer mehr werden, dann ist ein guter Arzt gefragt. Aber wie findet man den nächst besten? Die erste Anlaufstelle auf der Suche nach einem Arzt ist im Idealfall die Ärztekammer oder kassenärztliche Vereinigung Ihrer Region. In den meisten Bundesländern gibt es hier bereits eine Online-Arztsuche, zusätzlich können Sie auch eine telefonische Beratung in Anspruch nehmen. Die Kammern geben zuverlässige Auskunft über die fachlichen Qualifikationen eines Arztes und weitere Informationen wie Sprechzeiten, qualitätsgesicherte Zusatzleistungen und weitere in der Praxis praktizierende Ärzte. So erhalten Sie eine Übersicht über alle in Frage kommenden Ärzte in Ihrer Nähe. Krankenhäuser Für den Notfall gewappnet zu sein, ist eigentlich in jedem Alter eine gute Idee. Gerade im Rentenalter gewinnt dies aber immer mehr an Bedeutung. Was, wenn man die Treppen hinunterfällt? Es ist gut ein Krankenhaus in der Nähe zu haben. Damit kann eine schnelle Anfahrt des Krankenwagens und somit eine schnelle Versorgung gewährleistet werden. Aber auch für den jeweiligen Partner bietet sich ein Krankenhaus in der Nähe an. So können Sie schnall mal Besuch empfangen . Supermärkte Im Alter fällt das Laufen zunehmend schwerer und auch das Autofahren macht nicht mehr so viel Spaß, wie im jüngeren Alter. Daher sollte man bei der Wohnlage darauf achten, dass die Lebensmittelversorgung auch fußläufig organisiert werden kann. Informieren Sie sich also vorher ganz genau darüber, welche Supermärkte oder kleinere Lebensmittelgeschäfte es in Ihrem Umkreis gibt. Die Familie Die Entfernung zur Familie ist ein nicht unwesentlich, wenn es um das Wohnen im Alter geht. Schließlich ist die Familie nicht nur ein wichtiger Bestandteil Ihres Soziallebens, sondern auch eine große Hilfe im Alter. Sollten Sie also einmal Hilfe oder Pflege im Alter benötigen, wäre es ideal, wenn die Familie kurzfristig vorbeikommen und Ihnen helfen können. Außerdem gibt Ihnen eine kurze Entfernung zur Familie die Möglichkeit Ihre Enkelkinder aufwachsen zu sehen und das Familienleben in vollen Zügen genießen zu können. In Ihrer Umgebung ist die ärztliche Versorgung schlecht und Sie überlegen deshalb umzuziehen und Ihre Immobilie zu verkaufen? Wir beraten Sie gerne zu Ihren Optionen. Nicht fündig geworden: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/14135/umfrage/deutschland-anteil-senioren-an-der-bevoelkerung/ https://de.wikipedia.org/wiki/Seniorenwohnung https://de.wikipedia.org/wiki/Betreutes_Wohnen   Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.   Foto: © Magurok/depositphotos.com  

Was ist eigentlich eine Erbengemeinschaft?

Immer dann, wenn ein Erblasser nicht nur einen, sondern mehrere Erben hinterlässt, bilden diese eine sogenannte Erbengemeinschaft. Die einzelnen Mitglieder der Erbengemeinschaft werden auch als Miterben bezeichnet. Dabei kann die Berufung zum Erben entweder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder durch gewillkürte Erbfolge, also durch ein Testament, erfolgen.  Ermittelt wird die Erbfolge durch das Nachlassgericht. Nicht selten kommt es zwischen den Miterben zum Streit, wenn es um die Teilung eines gemeinsamen Erbes geht. Um dies zu vermeiden, bedarf es einer klaren und möglichst detaillierten Regelung durch den Erblasser. Diese legt fest, wer welche Rechte und Vermögenspositionen übernimmt und was er ggf. dafür zu tun hat. Der diesbezügliche Wille des Erblassers wird im Testament festgehalten, dabei ist zwischen drei juristischen Kategorien zu unterscheiden – der Erbeinsetzung, dem Vermächtnis und der Auflage. Weiter kann der Erblasser z.B. durch einen Testamentsvollstrecker sicherstellen, dass seine letztwilligen Verfügungen auch eingehalten werden. Auch wenn es sich um eine Erbengemeinschaft handelt, benötigt man, um sein Erbe antreten zu können, in vielen Fällen einen Erbschein. Dieser wird von einem Nachlassgericht ausgestellt. Er weist eine Person als Erben aus und gibt an, welchen Anteil des Nachlasses dieser Erbe erhält. Im Falle einer Erbengemeinschaft können zwei Arten von Erbscheinen ausgestellt werden. Der gemeinschaftliche Erbschein enthält die Namen aller Miterben und ihren jeweiligen Erbanteil in Quoten. Er kann nur von allen Miterben gemeinsam beantragt werden. Daneben kann auch jeder Miterbe einen Teilerbschein beantragen. Dieser bezieht sich nur auf seine individuelle Erbenstellung. Achtung: ein Erbschein macht niemanden zum Erben! Stellt sich nach Erteilung des Erbscheins heraus, dass dieser inhaltlich falsch ist, so wird er vom Nachlassgericht wieder eingezogen. Wohl aber sind Personen, die vorher auf die Richtigkeit des Erbscheins vertraut haben, geschützt. Für die Rechtsgeschäfte mit ihnen gilt der Inhalt des Erbscheins trotzdem als richtig. Sie können daher vom vermeintlichen Erben wirksam Eigentum an Nachlassgegenständen erwerben. Ausschlagen kann man sein Erbe übrigens auch. Als Miterbe in einer Erbengemeinschaft sind Sie ganz normaler Erbe. Sie haben daher das gesetzliche Recht, die Erbschaft auszuschlagen und erhalten dann – sofern Sie pflichtteilsberechtigt sind – den Anspruch auf ihren Pflichtteil. Hierbei handelt es sich um einen Zahlungsanspruch gegenüber dem Nachlass, dessen Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht. Wollen Sie die Erbschaft ausschlagen, so müssen Sie innerhalb von sechs Wochen, nachdem Sie Kenntnis davon erlangt haben, dass Sie Erbe sind, die Ausschlagung gegenüber dem Nachlassgericht zur Niederschrift erklären. Sie haben eine Immobilie geerbt und wissen noch nicht was Sie damit tun sollen? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern. Nicht fündig geworden:   https://de.wikipedia.org/wiki/Erbengemeinschaft https://de.statista.com/statistik/daten/studie/825578/umfrage/prognose-zum-erbschaftsvolumen-in-deutschland-nach-vermoegensart/ https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Erben_Vererben.pdf?__blob=publicationFile&v=33   Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.   Foto:  © aremaphoto / Depositphotos.com

Immobilienmarketing: Das Exposé

Trotz der derzeit hohen Nachfrage ist das Exposé ein Muss, um beim Immobilienverkauf einen angemessenen Preis zu erzielen. Professionelle Makler setzen nicht nur auf Inserate in den bekannten Online-Portalen, sondern erstellen für jede Immobilie ein hochwertiges Exposé. Immobilienmakler verlassen sich nach wie vor nicht darauf, dass ein Inserat in Online-Portalen schon genügend Kaufinteressenten anlocken wird. Sie investieren vielmehr einige Zeit und Mühe, um für jede Immobilie ein ansprechendes Exposé zu gestalten. Der Grund dafür ist einfach erklärt. Wenn die Immobilie hochwertig präsentiert wird, sind Käufer eher gewillt, den angemessenen Preis zu zahlen. Gute Fotos und detaillierte Informationen führen den Wert der Immobilie deutlich vor Augen. Außerdem lassen sich durch eine genaue Beschreibung des Objekts echte Interessenten von Scheininteressenten trennen. Was gehört alles in ein gutes Exposé? Ob man es nun ausdruckt oder digital präsentiert: Das Exposé ist die Präsentationsfläche für eine Immobilie. Alle wichtigen Informationen sind hier zusammengefasst. Angefangen bei den allgemeinen Fakten wie dem Baujahr, dem Verkaufspreis und dem Energieverbrauch über Grundrisse bis hin zu lebhaften Beschreibungen und genauen Informationen über Zustand und Ausstattung des Objekts – nach dem Lesen des Exposés sollten im Idealfall keine Fragen mehr offenbleiben. Selbstverständlich kommt es darauf an, Ihre Immobilie durch ein professionelles Exposé im besten Licht zu präsentieren. Der Immobilienkauf ist nämlich nicht nur rational, sondern oftmals auch von starken Emotionen geprägt. Allerdings sind zum Beispiel euphemistische Adjektive wie „hochwertig“ oder „lichtdurchflutet“ in einer Beschreibung nur dann sinnvoll, wenn sie auch mit konkreten Merkmalen des Objekts in Verbindung gebracht werden können. Der tatsächliche Zustand der Immobilie, der auch mögliche Mängel umfasst, sollte aus dem Exposé so genau wie möglich erkennbar werden. Professionelle Fotos spielen für eine überzeugende Präsentation bekanntlich eine besonders wichtige Rolle. Der Wert einer Immobilie wird ganz anders eingeschätzt, wenn gut ausgewählte Ansichten und Einrichtungsdetails in ästhetisch ansprechenden Fotos präsentiert werden, als wenn auf den Bildern noch der Abwasch in der Spüle steht, oder wenn sie dunkel und verwackelt sind, so dass man kaum etwas erkennt. So trennen Sie die Spreu vom Weizen Wie die oben stehenden Ausführungen erkennen lassen, ist ein hochwertig gestaltetes Exposé mit einigem Aufwand verbunden. Sie müssen Texte schreiben, Fotos machen, die Seiten gestalten und natürlich alle wichtigen Unterlagen zusammensuchen. Daher sparen sich Privatverkäufer diesen Schritt gerne. Das kann allerdings gleich mehrere unangenehme Folgen haben. Erstens versäumen Sie es, ernsthafte Interessenten von den besonderen Vorzügen Ihrer Immobilie zu überzeugen. Zweitens passiert es gerade in Zeiten der hohen Nachfrage schnell, dass das Mailfach überquillt und Sie als Eigentümer überhaupt nicht wissen, wer von all den Anfragern ernsthaftes Interesse hat und wer sich nur mal anschauen möchte, wie das Immobilienangebot in der Nachbarschaft aussieht. Um solche Immobilientouristen zu vermeiden und direkt echte Interessenten anzusprechen, stellt ein Exposé die beste Strategie dar. Bereits beim Inserat sollten Sie auf professionelle Fotos und informative Texte setzen. Die Aufgabe besteht darin, genau so viele Informationen preiszugeben, dass Interessenten neugierig werden und bereit sind, das Kontaktformular auszufüllen, um das Exposé zugesendet zu bekommen. Wer dieses dann aufmerksam gelesen hat, wird die Immobilie nur dann besichtigen, wenn sie den eigenen Suchkriterien ziemlich exakt entspricht. Sollte es Ihnen zu aufwendig sein, ein hochwertiges Exposé zu erstellen, dann bitten Sie einfach einen Profi-Makler um Hilfe. Mit seiner langjährigen Erfahrung weiß ein Profi-Makler genau, worauf es ankommt, um Ihre Zielgruppe zu erreichen. Sie möchten bei der Vermarktung Ihrer Immobilie professionell vorgehen und so den besten Preis erzielen? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne.     Nicht fündig geworden:   https://de.wikipedia.org/wiki/Expos%C3%A9 https://de.statista.com/themen/133/immobilien/ https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilie   Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.   Foto: © belchonock/Depositphotos.com

Immobilienaufteilung in der Scheidung

Die eigene Immobilie stellt für Ehepaare nicht nur den Lebensmittelpunkt dar, sondern auch einen wesentlichen Vermögenswert, wenn es um die Altersvorsorge geht. Entsprechend emotional geht es bei der Scheidung zur Sache, wenn es um den Verbleib oder die Aufteilung der Immobilie geht.  Viele Paare sind ratlos, was mit ihrer Immobilie zu tun ist. Die Entscheidung, was mit einer Immobilie während und nach der Scheidung geschehen soll, ist nicht leicht zu fällen. Erst recht, wenn die Immobilie noch mit Schulden belastet ist. In einer solchen Situation muss schnell und frühzeitig gehandelt werden. Rechtsexperten empfehlen daher, schon zu Beginn der Trennung eine Gesamtlösung zu finden. Analyse der Finanzen ist notwendig Um eine Lösung finden zu können, bedarf es zunächst einer Analyse der Finanzen. Paare in der Trennung müssen also erst einmal wissen, wieviel ihre Immobilie wert ist. Ein regionaler Profi-Makler hilft dabei, den marktgerechten Preis zu ermitteln. Damit aber noch nicht genug. Auch die Zahlungsverpflichtungen müssen in Gänze erfasst werden, um eine Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung der Trennungsfolgen erstellen zu können. Diese beinhaltet beispielsweise, wieviel Unterhalt zu zahlen ist und ob ein etwaiger Nutzungsvorteil berücksichtigt werden muss. Erst wenn diese Fragen geklärt sind, lässt sich beantworten, ob einer der Ex-Partner die Immobilie übernehmen beziehungsweise unterhalten kann. Verkauf als letzte Lösung Stellt sich dann heraus, dass keiner der Partner die Immobilie nach der Scheidung halten kann, so bleibt als letzte Lösung nur ein Verkauf der Immobilie. Denn wenn der Ex-Partner ausgezahlt werden muss und zugleich noch monatliche Raten an die Bank fällig werden, ist das oft unbezahlbar. Selbst im Falle einer Vermietung kann es passieren, dass die Miteinnahmen nicht ausreichen. Können sich die geschiedenen Ehepartner dann nicht auf eine rationale Verkaufsstrategie einigen, drohen am Ende der Notverkauf oder die Teilungsversteigerung. Diese sind allerdings die schlechtesten denkbaren Lösungen und führen in der Regel zu großen finanziellen Verlusten. Grundsätzlich bringt ein Verkauf jedoch durchaus Vorteile. Damit man die Immobilie gerecht aufteilen kann, ist es oft am einfachsten, sie in einfacher teilbares Vermögen – also Geld – umzuwandeln. Die beiden Ex-Partner können dann zum einen ihre Schulden bei der Bank tilgen, zum anderen bleibt oft auch noch genügend Kapital für einen Neuanfang übrig. Ein Profi-Makler kennt solche Fälle. Er weiß, wie hier vorzugehen ist, um die Immobilie in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen. Im Vorfeld ist jedoch bei der Bank zu klären, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung für die Ablösung des Immobilienkredits gezahlt werden muss. Ebenso sollten die Ex-Partner überprüfen, ob eventuell für den Immobilienverkauf Steuern zu zahlen sind. Bei selbst genutzten Immobilien ist das aber nicht der Fall.   Möchten Sie wissen, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten. Nicht fündig geworden: https://de.wikipedia.org/wiki/Ehescheidung_(Deutschland) https://de.wikipedia.org/wiki/Teilungsversteigerung https://de.wikipedia.org/wiki/Vorf%C3%A4lligkeitsentsch%C3%A4digung   Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.   Foto: © ilixe48/Depositphotos.com    

Die häufigsten Fehler beim Immobilienverkauf

Sein Haus zu verkaufen scheint heute einfacher als jemals zuvor. Bekannte Onlineportale bieten nicht nur eine öffentliche Plattform für jeden Verkäufer, sondern haben auch noch Funktionen übernommen, die früher ausschließlich einem Makler vorbehalten waren. Allerdings führt der Verzicht auf die Unterstützung eines Profis sehr oft zu unbefriedigenden Ergebnissen. Nachfolgend ein kurzer Überblick über die häufigsten Fehler beim privaten Immobilienverkauf. Fehlende Geduld Wenn Sie Ihre Immobilie privat veräußern möchten, kommt eine Menge Arbeit auf Sie zu. Bewertung der Immobilie, Beschaffung aller relevanten Dokumente, Erstellung eines aussagekräftigen Exposés, Zielgruppenbestimmung und Implementierung von Marketingstrategien, Vorauswahl potenzieller Käufer, Organisation und Durchführung der Besichtigungen, Prüfung der Käuferbonität. Dieser Aufwand wird oft unterschätzt. Um Zeit zu sparen, werden wichtige Aufgaben übersprungen. Das Resultat ist sehr wahrscheinlich ein Verkauf unter Marktwert – oder gar eine kostenintensive Rückabwicklung des Kaufvertrages. Mangelndes Know-how Wie kann ich meine Immobilie bewerten? Welche Dokumente brauche ich für den Verkauf und wie formuliere ich den Kaufvertrag? Ein Hausverkauf benötigt nicht nur Zeit. sondern auch Expertenwissen. Ein Mangel an Know-how wirkt sich meist negativ auf die Verkaufsgespräche aus und lässt Sie in einer angreifbaren Position zurück. Emotionale Bindung Das erste gemeinsame Haus, der Garten, in dem die Kinder das Fahrradfahren gelernt haben: für die meisten Eigentümer ist das eigene Haus nicht einfach nur Immobilie. Es war über viele Jahre ihr Lebensmittelpunkt und ist mit unzähligen Erinnerungen verbunden. Geht es dann darum, sich von all dem zu trennen und das Haus zu verkaufen, scheitern viele Privatverkäufer. Ihre hohe Emotionalität führt oft zu unrealistischen Preisvorstellungen und mangelnder Sachlichkeit bei Verkaufsverhandlungen. Kein Netzwerk Für die optimale Vermarktung oder die Bestimmung des Kaufpreises benötigt man gute Kontakte in der Branche. Bereits bei der Bewertung des Objekts ist es unverzichtbar, die richtigen Ansprechpartner zu kennen. Andernfalls laufen Eigentümer Gefahr, Opfer eines unseriösen Anbieters zu werden – auch und gerade in Zeiten von Onlinebewertungsportalen. Genauso wie fehlendes Expertenwissen wird auch das Fehlen eines Netzwerks, das über die nötige Expertise verfügt, vielen Privatverkäufern zum Verhängnis. Es macht sie manipulierbar und führt oft dazu, dass sie Ihr Eigenheim unter Wert verkaufen. Wollen Sie beim Hausverkauf sicher gehen, lassen Sie sich von einem Profi-Makler beraten! Profi-Makler sind Experten, die sich gerne in Ihren Dienst stellen. Der Makler hat einen objektiven Blick auf eine Immobilie und kann sie mit Fachkenntnis, jahrelanger Erfahrung und methodisch fundiert bewerten. Er nimmt sich Zeit für Sie und erlaubt Ihnen eine stressfreie Abwicklung des gesamten Verkaufsprozesses. Sie möchten beim Immobilienverkauf auf Nummer Sicher gehen und nicht unter Wert verkaufen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.   Nicht fündig geworden: https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilienmakler https://de.wikipedia.org/wiki/Grundstücksbewertung https://de.wikipedia.org/wiki/Wertermittlung   Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.   Foto: © WDGPhoto/Depositphotos.com

Das passende Pflegeheim finden – so geht’s!

Die Entscheidung ist gefällt: Ihr Angehöriger benötigt intensive Pflege und Betreuung. Natürlich wollen Sie nur das Beste für Ihren geliebten Verwandten. Einen Ort, wo er oder sie sich wohl und zuhause fühlt. Deshalb sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen und gut informieren. Dabei gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor. Am Anfang Ihrer Überlegungen steht die Frage: In welcher Region will der Pflegebedürftige in Zukunft leben? Bevorzugt er eine Einrichtung in seiner jetzigen Wohnumgebung oder möchte er in die Nähe von Verwandten ziehen, die vielleicht an einem ganz anderen Ort leben? Bevorzugt er ein städtisches Umfeld oder einen Wohnbereich im Grünen auf dem Land? Datenbanken erleichtern die Heimsuche Mit Hilfe verschiedener Datenbanken im Internet (z.B. Heimverzeichnis.de) können Sie dann mit Ihrer Suche in der ausgewählten Region beginnen. Viele dieser Verzeichnisse erleichtern die Suche mit Filtern nach Preisen oder auch Pflegeschwerpunkten. Selbstverständlich sollten Sie dabei Ihre Finanzierungsmöglichkeiten im Blick behalten und zudem überlegen, welche Art von Pflege und Betreuung für Ihren Angehörigen wichtig ist. Wenn Sie kurzfristig Hilfe benötigen, empfiehlt sich eine vorübergehende sogenannte Kurzzeitpflege. Dafür bieten viele Pflegeheime entsprechende Plätze an. Haben Sie eine Vorauswahl getroffen, finden Sie auf den Internetseiten der Pflegeheime weitere hilfreiche Informationen. Oder Sie lassen sich Prospekte zuschicken. Lesen Sie auch zwischen den Zeilen: Ist der Internetauftritt einer Einrichtung freundlich und informativ oder eher unpersönlich und wenig transparent? Meist werben Pflegeinrichtungen auch mit den Pflegenoten, die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vergeben werden. Diese waren bisher jedoch nur bedingt hilfreich, da der MDK nur die Pflegedokumentation prüfte, nicht jedoch die praktische Pflege im Alltag. Ein neues Prüfsystem verbessert die Heimbewertung Das Ergebnis waren durchweg gute bis sehr gute Noten, die dadurch wenig aussagekräftig waren. Ein neues Prüfsystem, das seit Herbst 2019 angewendet wird, soll dies verbessern. Dabei werden unter anderem in einer Stichprobe neun Bewohner zu ihrem Leben in der Einrichtung persönlich befragt. „Darüber hinaus ist das Fachgespräch mit den verantwortlichen Pflegefachkräften wesentlicher Bestandteil des neuen Prüfverfahrens“, so Dr. Monika Kücking, Leiterin der Abteilung Gesundheit des GKV‐Spitzenverbandes. Daneben gibt es ein neues System der Qualitätsmessung und Darstellung der Ergebnisse. Ratsuchende können so nach für sie wichtigen Kriterien verschiedene Einrichtungen online miteinander vergleichen. Ein weiterer guter Indikator für Qualität in der Pflege ist der sogenannte „Grüne Haken“. Im Idealfall gelangen Sie als Ergebnis Ihrer Recherchen zu einer Vorauswahl von etwa drei Häusern. Sie überlegen, was sie im Falle eines Pflegefalls mit Ihrer Immobilie machen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.   Nicht fündig geworden? https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegeheim https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegebed%C3%BCrftigkeit https://www.Heimverzeichnis.de   Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.   Foto: © obencem/Depositphotos.com

Was bringt mir die Umzugspauschale?

Jeder Umzug ist nicht nur emotional und körperlich anstrengend, sondern kostet meistens auch sehr viel Geld. Nur wenige wissen, dass man seine Umzugskosten auch von der Steuer absetzen kann. Bei Umzügen unterscheidet man grundsätzlich zwischen beruflich bedingten und privaten Umzügen. Die Umzugskostenpauschale gibt Ihnen die Möglichkeit die Kosten für einen beruflich bedingten Umzug pauschal abzusetzen. Dabei stehen Ihnen zwei Optionen offen. Entweder können Sie Ihre Kosten mit Rechnungen oder anderen Nachweisen belegen, oder Sie nutzen die Umzugskostenpauschale ohne weitere Nachweise. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Beruflich bedingt ist ein Umzug immer dann, wenn Sie versetzt werden, Ihre Arbeitsstelle wechseln, eine Wohnung für Ihre erste Arbeitsstelle beziehen, oder den Weg zum Arbeitsplatz verkürzen. In diesem Fall muss sich der Weg um mindestens eine Stunde für Hin- und Rückfahrt verkürzen oder die Erreichbarkeit Ihres Arbeitsplatzes erleichtern. Auch der Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung, fallen in die Voraussetzung für eine Umzugspauschale. Nutzen können die Umzugspauschale sowohl Singles als auch verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Leben Kinder oder Verwandte mit Ledigen in einer häuslichen Gemeinschaft und erhalten diese Unterhalt, kann die Umzugskostenpauschale pro Person erhöht werden. Umzugspauschale auch bei Umzügen ins Ausland Das besondere an der Umzugspauschale: Sie können nicht nur Umzüge innerhalb Deutschlands geltend machen, sondern auch innerhalb der EU. Erfolgt ein Umzug außerhalb der EU, erhöht sich die Pauschale sogar um einen Prozentpunkt. Ähnlich verhält es sich mit Rückzügen aus dem Ausland in das Inland. Allerdings ist die Umzugspauschale dann deutlich niedriger als bei Umzügen ins Ausland und beträgt nur 80 Prozent der Pauschale für Umzüge ins Ausland. Selbst wenn Sie Auswanderer waren und nun aus beruflichen Gründen wieder nach Deutschland kommen, können Sie ebenfalls eine Umzugspauschale nutzen. Wichtig ist, dass Sie eine Zusage für einen Arbeitsplatz in Deutschland haben. Sie planen einen beruflichen Umzug und möchten wissen, was Sie mit Ihrer Immobilie machen können? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Nicht fündig geworden: https://de.wikipedia.org/wiki/Umzug_(Wohnsitzwechsel) https://de.statista.com/infografik/14257/umfrage-berufsbedingter-umzug/ https://de.wikipedia.org/wiki/Umzugsunternehmen     Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.   Foto: © AndrewLozovyi/Depositphotos.com

Betreutes Wohnen – welche Vorteile bringt es mir?

Je älter man wird, umso schwerer fällt es einem oft mit den täglichen Dingen umzugehen. Körperliche Einschränkungen und Krankheiten, können einfache Besorgungen zum Problem und das tägliche Leben zu einer Herausforderung werden lassen. Für solche Lebensumstände bietet das betreute Wohnen eine gute Betreuungsmöglichkeit. Beim Betreuten Wohnen lebt man in einer eigenen Wohnung die speziell auf Betreuung ausgerichtet ist. Solche Wohnungen liegen oft in speziellen Wohngegenden und Wohnhäusern. Die Vorteile eines selbstbestimmten Lebens in einer eigenen Wohnung werden beim Betreuten Wohnen mit den Vorteilen einer Pflegeeinrichtung kombiniert. Kommt es zum Bedarfsfall, besteht die Möglichkeit, dass die jeweiligen Personen eine Verpflegung und Betreuung in Anspruch nehmen, welche der Versorgungsleistung einer Pflegeeinrichtung gleichzusetzen ist. Die Grundzüge vom Betreuten Wohnen sind demnach die Kombination aus den Vorteilen des Alleinewohnens und den Versorgungsleistungen einer professionellen Pflegeeinrichtung. Betreutes Wohnen auch mit Pflegegrad Ist die Unterkunft ausreichend ausgestattet, können selbstverständlich auch pflegebedürftige Menschen, also Personen mit einem Pflegegrad das Betreute Wohnen in Anspruch nehmen. Letztendlich entscheiden die Gegebenheiten, inwieweit eine umfassende Pflege durchführbar und in schweren Fällen ein Betreutes Wohnen sinnvoll ist. Kaufen? Mieten? Zusatzleistungen? Es gibt einige Kriterien, die die Kosten des Betreuten Wohnens beeinflussen. Allgemein liegt das Preisniveau aber über den dem regional üblichen Mietpreis. Die ortsüblichen Preise bezüglich der Kaltmiete und der Nebenkosten plus einem zusätzlichen Pauschalbetrag in Höhe von circa 10 Prozent bis 20 Prozent der monatlichen Kaltmiete für haustechnische Grundleistungen wie beispielsweise dem Hausnotruf oder dem Hausmeisterdienst und so weiter können als preisliche Orientierungshilfe bei der Suche nach dem geeigneten Wohnraum genommen werden. Betreuungspauschale mit Pflegegeld verrechnen Nur mit der Miete ist es jedoch nicht getan. Zusätzlich kommt noch eine Betreuungspauschale hinzu. Die Kosten für mögliche Zusatzleistungen, die individuell gewählt werden können müssen so wie die gesamten Kosten des Betreuten Wohnens selbst getragen werden. Die Regelungen bezüglich der finanziellen Unterstützung aufgrund eines Pflegegrades können teilweise auf die Kosten der Betreuungspauschale des betreuten Wohnens angerechnet beziehungsweise mit dem Pflegegeld verrechnet werden. Zu den Grundleistungen des Betreuten Wohnens gehören unter anderem der haustechnische Service, das Notrufsystem und diverse Betreuungsleistungen. Sie denken darüber nach in eine Einrichtung für betreutes Wohnen zu ziehen und wissen nicht, was Sie mit Ihrer Immobilie machen sollen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.     Nicht fündig geworden: https://de.wikipedia.org/wiki/Betreutes_Wohnen https://de.statista.com/themen/785/pflege-in-deutschland/ https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegegeld   Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.     Foto: © pressmaster/Depositphotos.com