Finanzierung
Das eigene Zuhause ist meist die größte Investition des Lebens – und will gut geplant sein. Die Finanzierung für den Immobilienkauf begleitet einem schließlich jahrzehntelang. Daher ist eine solide Finanzierung unverzichtbar. Als verantwortungsvoller Partner stehen dabei Beratung und zuverlässige Finanzpartner an erster Stelle. Wir stehen Ihnen, gemeinsam mit Finanzierungsberatern mit Rat und Tat zur Seite.
Eigenkapital
Auch ohne oder nur mit geringem Eigenkapital ist eine Finanzierung unter Umständen möglich. Mit einer professionellen Machbarkeitsanalyse zeigen wir Ihnen Wege auf, die Sie Ihrem Traum näher bringen.
Fördermittel
Wenn Sie sich ein Haus bauen oder eine Immobilie kaufen, können Sie die staatliche Förderung nutzen. Ganz unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens und Ihrer Familiensituation. Unsere externen Finanzierungsberater zeigen Ihnen den Weg, um die für Ihr Projekt möglichen Fördermittel optimal auszuschöpfen. Gerne beraten wir Sie hierzu umfangreich und bedarfsgerecht.
Energieausweis
Mit Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 wurde die Pflicht für Energieausweise für Bestandsgebäude eingeführt. Zum 01. Mai 2014 haben sich mit der EnEV 2014 die Rahmenbedingungen weiter verschärft, mit dem Ziel einen Niedrigstenergiestandard bis 2021 zu erreichen.
Das heißt, für alle Wohngebäude sowie Nicht-Wohngebäude (Gewerbebauten) sind Energieausweise Pflicht.
Der Gesetzgeber sieht zwei mögliche Ausweisarten vor.
Bedarfsbasierter Energieausweis
Bedarfsbasierte Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit bis zu 4 Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 01.11.1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden.
Verbrauchsbasierter Energieausweis
Verbrauchsbasierte Energieausweise sind in allen anderen Fällen zulässig, also entweder bei Gebäuden mit mehr als 4 Wohnungen, neueren oder modernisierten
Sie wohnen in Ihrem eigenen Haus oder in Ihrer eigenen Wohnung? Dann benötigen Sie (noch) keinen Energieausweis.
Sobald Sie sich entscheiden, Ihre Immobilie doch zu verkaufen oder neu zu vermieten, gelten folgende verschärfte Rahmenbedingungen der EnEV 2014:
- Käufer oder Mieter muss unaufgefordert bei Erstbesichtigung ein Energieausweis vorgelegt werden.
- Bei der Angebotswerbung, z. B. in Zeitungsanzeigen, Immobilienportalen, muss außer dem Energieausweistyp, dem Baujahr und der Befeuerungsart neu auch die Energieeffizienzklasse und der Endenergiewert angegeben werden.
- Spätestens bei Notarvertrag muss der Energieausweis dann auch übergeben werden.
Verstöße werden mit bis zu 15.000 € geahndet. Sorgen Sie vor!
Erstellung von Energieausweisen
Auch in Sachen Energieausweis können Sie sich auf den professionellen Service von LEBERER Immobilien verlassen. Der Energieausweis erfasst alle relevanten Daten (Details zu Dämmung, Heizungsanlage, Fenster, Fassade). Diese werden nach strengen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) und unter Mitarbeit qualifizierter Energieberater verarbeitet und ausgewertet. Der Energieausweis beinhaltet in allen Fällen die gesetzlichen Vorschriften und benennt ggf. sinnvolle Modernisierungsvorschläge.
Wir begehen gemeinsam mit Ihnen Ihre Immobilie und nehmen die Daten, die wir dann zur Berechnung Ihres Ausweises benötigen, vor Ort auf. Vorteile für Sie:
- Bundesweit leistungsfähig
- Alles aus einer Hand
- Qualifizierte Sachverständige
- Günstig und einfach
Welche Regelungen ergeben sich darüber hinaus?
Ist die Heizung 30 Jahre und älter, muss der sogenannte Konstanttemperatur-Heizkessel (Standard-Heizkessel betrieben mit Öl oder Gas) spätestens 2015 durch eine neue ersetzt werden. Das war bisher nur für Heizungen von 1978 und älter Pflicht.
Eine Ausnahme gibt es: Wenn der Eigentümer die Immobilie schon vor dem 01.02.2002 selbst bewohnt hat, muss er nicht nachrüsten.
Des Weiteren sind Brennwertkessel und Niedrigtemperatur-Heizkessel, die einen höheren Wirkungsgrad haben, ebenfalls ausgenommen.
Gültigkeit – Auch von bereits bestehenden Energieausweisen
Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Sollten Sie schon einen haben, bleibt dieser bis zum Ablauf der gesamten Laufzeit von 10 Jahren gültig. Erst danach müssten Sie einen neuen beantragen.
Wenn zwischenzeitlich energetische Verbesserungen des Gebäudes vorgenommen werden, empfiehlt es sich, einen neues Ausweis ausstellen zu lassen, da in der Regel eine Wertsteigerung des Gebäudes erzielt wurde. Diese Vorteile können damit gegenüber Käufern und Mietern nachgewiesen werden.