Einträge von Sonja Würden

Was Sie jetzt über das neue Gebäudeenergiegesetz wissen sollten

Am 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Es dient dazu, Regelungen zur Begrenzung des Energiebedarfs von Gebäuden, die bisher auf verschiedene Gesetze wie EnEV und EEWärmeG verteilt waren, an einer Stelle zusammenzufassen. Im Großen und Ganzen gelten die bisherigen Vorschriften zur Energieeinsparung jedoch weiterhin, sodass sich die praktischen Auswirkungen in Grenzen halten. Einige Details, die für Immobilieneigentümer, Verkäufer und Makler dennoch interessant sind, haben wir hier für Sie zusammengestellt. Der wichtigste Punkt für Bauherren zuerst: Die Neubau-Vorgaben bleiben vom GEG unangetastet. Das derzeit verpflichtende Mindestniveau der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird zum Niedrigstenergiegebäude erklärt und behält damit nach wie vor Gültigkeit. Ölheizungen und veraltete Heizkessel Für Bestandsimmobilien ergeben sich aus dem neuen Gesetz ebenfalls keine Verschärfungen bei den energetischen Vorgaben für Sanierungsmaßnahmen. Neu ist lediglich ein Betriebsverbot für bestimmte Heizkessel (§ 72 GEG) und eine Vorschrift, die den Einbau von Ölheizungen in Bestands- und Neubauten ab 2026 verbietet, es sei denn, es handelt sich um eine hybride Anlage, die einen Teil der Wärmeversorgung über erneuerbare Energien sicherstellt. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen aber nach wie vor weiterbetrieben werden, sofern sie nicht vor dem 1. Januar 1991 installiert wurden. Der Energieausweis und die Informationspflichten bei Verkauf oder Vermietung Weitere Neujustierungen bzw. Konkretisierungen im neuen Gebäudeenergiegesetz betreffen die Informationspflichten für Verkäufer, Vermieter und Makler gegenüber Käufern oder Mietern. Schon bisher bestand die Verpflichtung für Immobilienverkäufer, Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Nunmehr müssen gemäß § 87 GEG bereits in Immobilieninseraten bestimmte Angaben aus dem Energieausweis aufgeführt werden, und zwar auch dann, wenn diese Inserate von einem Makler erstellt werden. Werden diese Angaben versäumt, droht ein Bußgeld. Außerdem besteht nach § 80 Abs. 3 GEG nun die grundsätzliche Verpflichtung für Immobilieneigentümer, vor dem Verkauf oder der Vermietung einen gültigen Energieausweis zu beschaffen, falls noch keiner vorliegt. Verpflichtende Energieberatung für Käufer Darüber hinaus legt das Gesetz auch noch eine neue Pflicht für Käufer von „Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen“ fest. Laut § 80 Abs. 4 müssen Käufer vor dem Abschluss des Kaufvertrages ein Beratungsgespräch zum Thema Energieausweis in Anspruch nehmen, welches von Personen, die zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt sind, kostenlos angeboten werden kann. In der Praxis scheint das Gesetz keine Sanktionen bei Nichtbeachtung dieser Pflicht vorzusehen. Dennoch könnte es für Verkäufer und für Makler sinnvoll sein, Kaufinteressenten auf die grundsätzliche Verpflichtung zu einer Beratung hinzuweisen. Auf diese Weise können sie auch ihre Sachkompetenz und Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage unter Beweis stellen.   Sie möchten wissen, ob sich eine energietechnische Optimierung Ihrer Immobilie vor dem Verkauf lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.   Nicht fündig geworden: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/energieausweise/gebaeudeenergiegesetz-node.html https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html https://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%A4udeenergiegesetz   Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.   Foto: © masha_tace/Depositphotos.com

Die Checkliste für den erfolgreichen Hausverkauf

Da der Verkauf einer Immobilie sehr umfangreich ist, kann man schon mal etwas aus dem Auge verlieren. Jedoch können solche Missgeschicke bares Geld kosten. Welche Unterlagen sind für den Verkauf wichtig? Was muss bei der Vorbereitung der Immobilie alles bedacht werden, damit der Vermarktungsprozess kurz bleibt und die Immobilie nicht unter Wert verkauft werden muss? Mit unserer Checkliste behalten Sie den Überblick. Fragen vor dem Verkauf Ist jetzt der richtige Zeitpunkt für den Verkauf meiner Immobilie? Wie viel ist meine Immobilie wert? Welchen Verkaufspreis möchte ich erzielen? Wie lang darf der Verkauf meiner Immobilie maximal dauern? Welche Steuern kommen beim Immobilienverkauf auf mich zu? Unterlagen Liegt ein Energieausweis vor oder muss er beantragt werden? Grundbuchauszug Aktuelle Mieterliste Salden-/Kautionsliste Gebäudeversicherung Betriebskostenabrechnungen der letzten zwei Jahre Grundrisse Nachweise Renovierungsmaßnahmen Wohnflächenberechnung Welche Unterlagen sind zusätzlich nötig und wo bekomme ich sie? Immobilie vorbereiten Immobilie für den Verkauf vorbereiten Schönheitsreparaturen durchführen Professionelle Fotos der Immobilie machen Vermarktung Mit welchem Angebotspreis gehe ich an den Markt? Wer ist die Zielgruppe für meine Immobilie? Wo und wie erreiche ich meine Zielgruppe? Wie hoch ist der Zeitaufwand zur Vermarktung meiner Immobilie? Habe ich die Zeit zur Vermarktung meiner Immobilie? Welche Kosten kommen für die Vermarktung auf mich zu? Professionelles Exposé erstellen Wie erhalten Interessenten ein Exposé? Besichtigungstermine mit Interessenten vereinbaren Besichtigungstermine mit Interessenten durchführen Habe ich an Werktagen Zeit, Besichtigungen durchzuführen? Worauf muss ich bei der Besichtigung achten? Wie gehe ich mit Interessenten um? Worüber muss ich Interessenten informieren? Gibt es Mängel? Welche Fragen könnten Interessenten stellen? Interessentenmanagement Wie hole ich Kaufangebote ein? Wie verhandle ich mit Interessenten? Wie erziele ich meinen Verkaufspreis? Wie wähle ich den Käufer aus? Bonitätsprüfung, ob der Interessent den Kaufpreis zahlen kann Wann erteile ich den anderen Interessenten Absagen? Abwicklung Verkauf Wer wählt den Notar aus? Was gehört in den Kaufvertrag? Gibt es rechtliche Risiken? Wie wird der Kaufpreis gezahlt? Direktüberweisung oder Notaranderkonto? Wann und wie wird die Immobilie übergeben? Was gehört ins Übergabeprotokoll?   Suchen Sie Unterstützung bei der Vorbereitung Ihres Immobilienverkaufs? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.   Nicht fündig geworden: https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/bauen-wohnen/immobilienverkauf-46009045 https://www.finanztip.de/haus-verkaufen/ https://www.t-online.de/finanzen/immobilien-wohnen/id_83847604/immobilienverkauf-diese-sieben-fehler-sollten-sie-vermeiden.html   Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.   Foto: © ArturVerkhovetskiy/Depositphotos.com    

Zugewinnausgleich – worauf Sie bei der Scheidung achten müssen

Lassen Paare sich scheiden, ist vor allem die Frage: „Wer bekommt was?“ von essenzieller Bedeutung. Gerade wenn es um eine gemeinsam bewohnte Immobilie geht, die nun geteilt werden muss, wird oft mit harten Bandagen gekämpft. Mit dem Zugewinnausgleich hat der Gesetzgeber versucht, eine faire Lösung für die Gütertrennung nach einer Scheidung zu schaffen. Leider sind die Regelungen in der Praxis meist alles andere als einfach umzusetzen. Die meisten Ehen werden in Deutschland ohne Ehevertrag geschlossen. Viele sehen einen Ehevertrag als unnötigen bürokratischen Akt an und halten es für ein schlechtes Zeichen, wenn man sich bereits vor der Hochzeit mit der Scheidung befasst. Ohne Ehevertrag gilt die Ehe in jedem Fall als sogenannte Zugewinngemeinschaft. Diese juristische Definition führt dazu, dass jedem der Partner bei einer Scheidung nicht nur die Hälfte des gemeinsamen Vermögens, sondern zusätzlich ein Zugewinnausgleich zusteht – das heißt, ein Anteil von 50 Prozent an dem Betrag, um den das Vermögen seines Ehepartners während der Jahre der Ehe gewachsen ist. Für besondere Schwierigkeiten sorgt der Zugewinnausgleich oft, wenn es um die Teilung einer Immobilie geht. Dabei gibt es mindestens drei erheblich voneinander verschiedene Fälle. Fall 1: Die Immobilie gehört beiden Ehepartnern gemeinsam zu gleichen Teilen Sind beide Ehepartner im Grundbuch als Eigentümer eingetragen und die Immobilie ist ihr gemeinsames Eigentum, so gibt es keinen Zugewinnausgleich. Die Immobilie wird also einfach – und das ist oft schwierig genug – paritätisch zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt. Will einer der Partner in der Immobilie wohnen bleiben, muss er dem anderen die Hälfte des Wertes in Form von Geld auszahlen, bei einem Verkauf erhalten beide die Hälfte des Verkaufserlöses. Fall 2: Einer der Ehepartner ist Alleineigentümer und hat die Immobilie mit in die Ehe gebracht Ist einer der Ehepartner Alleineigentümer und hat die Immobilie bereits vor der Eheschließung gekauft oder geerbt, so bleibt sie grundsätzlich auch nach der Scheidung sein alleiniges Eigentum. Allerdings stellt eine eventuelle Wertsteigerung der Immobilie während der Jahre der Ehe einen (Vermögens-)Zugewinn dar, und das bedeutet: dem geschiedenen Ehepartner muss ein Zugewinnausgleich gezahlt werden. Ein Beispiel: Zum Zeitpunkt der Eheschließung betrug der Wert der Immobilie 300.000 Euro. 25 Jahre später kommt es zur Scheidung und der Wert ist auf 500.000 Euro gestiegen. Aufgrund des Zugewinns von 200.000 Euro muss der Eigentümer der Immobilie seinem geschiedenen Ehepartner einen Zugewinnausgleich von 100.000 Euro zahlen. Fall 3: Einer der Ehepartner ist Alleineigentümer und hat die Immobilie während der Ehe erworben Ganz anders sieht es aus, wenn die Immobilie erst nach der Eheschließung von einem der Ehepartner erworben oder geerbt wurde. Der gesamte Wert der Immobilie ist dann als Zugewinn an Vermögen während der Ehe zu betrachten. Das Vermögen des einen Ehepartners hat sich also zum Beispiel bei einer geerbten Immobilie, die zum Zeitpunkt der Erbschaft 300.000 Euro wert war und jetzt 500.000 Euro wert ist, um den Gesamtbetrag von 500.000 Euro erhöht – alles innerhalb der Dauer seiner Ehe. Bei einer Scheidung hat der andere Partner nunmehr Anspruch auf einen Zugewinnausgleich von 250.000 Euro – der Hälfte des Gesamtwertes der Immobilie, obwohl er nicht Miteigentümer ist. In der Praxis ist die Lage häufig sogar noch komplizierter, wenn nämlich Kredite noch nicht abgezahlt sind oder die Immobilie mit einer Hypothek belastet ist. Der Wunsch eines der Partner, nach der Scheidung in der Immobilie wohnen zu bleiben, scheitert oft daran, dass er seinen geschiedenen Ex-Partner nicht auszahlen kann. Der Zugewinnausgleich sorgt dafür, dass auch Alleineigentümer gar nicht selten in diese Situation geraten.  Als Ausweg bleibt dann nur der Verkauf der Immobilie. Sie sind sich nicht sicher, ob der Hausverkauf nach der Trennung für Sie die beste Lösung ist? Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.   Hier nicht fündig geworden? Dann lesen Sie hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Zugewinn https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Eheschliessungen-Ehescheidungen-Lebenspartnerschaften/_inhalt.html# https://de.wikipedia.org/wiki/Ehevertrag   Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.   Foto: © mitay20/Depositphotos.com    

Immobilien erfolgreich vermarkten in den Sozialen Medien

Rund 46 Prozent der Deutschen sind in den sozialen Medien aktiv. Darunter befinden sich zweifellos auch potenzielle Kaufinteressenten für Ihre Immobilie. Denn früher oder später werden die meisten Nutzer von Instagram, Facebook, Twitter & Co. auch einmal eine Wohnung suchen. Viele Immobilienmakler sind auf den Zug aufgesprungen und nutzen die sozialen Medien auch direkt als Vermarktungskanäle. Wie funktioniert das, was steckt dahinter? Im Vergleich zu Online-Immobilienportalen spielen Social-Media-Kanäle wie Facebook, Twitter oder Instagram scheinbar nur eine untergeordnete Rolle, wenn es um die Vermarktung von Immobilien geht. Denn wer gezielt eine Immobilie sucht, wird sich nicht in erster Linie in den sozialen Netzwerken danach umsehen. Dennoch steckt in ihnen ein großes Potenzial. Falls Sie selbst – nehmen wir an auf Instagram – regelmäßig aktiv sind und über viele Kontakte verfügen, haben Sie sicher die Erfahrung gemacht, dass Sie mit Bildern oder Videos, die Sie dort posten, viele Menschen erreichen, von denen Sie vorher nicht wussten, dass sie beispielsweise am Thema oder der Ästhetik Ihrer Bilder interessiert sind. Wer viele Follower hat, kann viel erreichen So ähnlich läuft das auch mit Immobilien, die über Social-Media-Kanäle präsentiert werden. Entscheidend ist, dass derjenige, der die Angebote postet, in dem jeweiligen sozialen Netzwerk bereits etabliert ist und viele Follower hat. Und zwar am besten solche Follower, die konkret am Thema Immobilien interessiert sind und den Kanal womöglich genau deshalb abonniert haben. Eine effiziente Möglichkeit, die Reichweite Ihres Immobilienangebots über die sozialen Medien zu erhöhen, ist es daher, nach einem Profi-Makler aus Ihrer Region zu suchen, der auf den verschiedenen Plattformen besonders aktiv ist – und diesem dann die Vermarktung Ihrer Immobilie anzuvertrauen. Auch in den sozialen Medien sind Makler die Profis für Immobilienvermarktung Es gibt bereits Immobilienmakler, die sich zu regelrechten Social Media Influencern entwickelt haben. Dahinter steckt eine Menge Arbeit. Nur, wer regelmäßig neue Beiträge erstellt, kann viele Follower gewinnen und auch halten. Dabei genügt es nicht, lediglich Immobilienanzeigen und Exposés zu verbreiten, die sich Interessenten ebenso gut auf einem Immobilienportal ansehen könnten. Vielmehr setzt ein Makler, der diesen Weg verfolgt, auf eine geeignete Taktik, um bei seinen Followern Begeisterung hervorzurufen. Oft handelt es sich um einen Mix aus authentischen, persönlichen Posts, Infos aus der Immobilienbranche, ansprechenden Fotos – sowohl von Immobilienangeboten als auch aus eher privateren Lebensbereichen –, vielleicht auch Ankündigungen von Veranstaltungen und Webinaren. Genauso wie in der „analogen Welt“ ist es also auch in den sozialen Medien so, dass ein in diesem Bereich aktiver Makler über einen großen – in der Regel hart erarbeiteten – Vorsprung verfügt. Unter seinen Followern befinden sich mit viel höherer Wahrscheinlichkeit Interessenten für Ihre Immobilie als etwa unter den Abonnenten eines Lifestyle- oder Gaming-Channels. Ist dann ein Interessent über das Netzwerk des Maklers auf Ihre Immobilie aufmerksam geworden, kommt zusätzlich natürlich noch die gute Marktkenntnis und das Verhandlungsgeschick des Maklers ins Spiel, die dazu führen, dass Ihre Immobilie nicht nur von vielen Betrachtern im Internet bewundert, sondern letztlich auch erfolgreich verkauft wird. Sie möchten Ihre Immobilie gezielt über die sozialen Medien vermarkten? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne dabei. Sie benötigen weitere Informationen: https://de.wikipedia.org/wiki/Social_Media https://de.statista.com/themen/1842/soziale-netzwerke/     Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.     Foto: © lemonadv/Depositphotos.com  

Immobilie geerbt: Annehmen oder ausschlagen?

Im ersten Moment scheint die Antwort auf diese Frage offensichtlich. Schließlich sind Immobilien in Deutschland viel wert – wer also sollte darauf verzichten wollen? Doch wer erbt, erbt nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden. Bevor Sie ein Erbe annehmen, ist es also äußerst ratsam, sich gut über die finanzielle Situation des Verstorbenen zu informieren.   Nur wenn Sie die finanziellen Verhältnisse sowie den Zustand und den Wert der geerbten Immobilie kennen, können Sie eine sinnvolle Entscheidung treffen, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Sie haben nämlich qua Gesetz die Möglichkeit, das Erbe innerhalb von sechs Wochen beim zuständigen Nachlassgericht abzulehnen. Stichtag ist der Zeitpunkt, an dem Sie von dem Erbe erfahren. Reagieren Sie in dieser Zeit nicht, gilt die Erbschaft als angenommen.   Schritt 1: Die finanzielle Situation des Erblassers eruieren   Um sich ein umfangreiches Bild über die finanzielle Situation des Verstorbenen zu machen, müssen Sie ein paar Nachforschungen anstellen. Mit einem Blick auf die Kontoauszüge ist es nicht unbedingt getan. Es könnten auch Anlagen in Aktien und Fonds vorhanden sein. Um sich vor unangenehmen Überraschungen zu schützen, müssen Sie aber vor allem überprüfen, ob noch laufende Kredite, Verbraucher- oder Immobiliendarlehen existieren, oder ob der Erblasser beispielsweise Bürgschaften übernommen oder sich anderweitig verschuldet hat. Sind seine Unterlagen sehr unübersichtlich, können Sie eine so genannte Nachlasspflegschaft beim Nachlassgericht beantragen. Sie dient dazu, das Vermögen des oder der Erben von dem Nachlass des Verstorbenen zu trennen. So soll erreicht werden, dass das private Vermögen der Erben nicht tangiert wird, falls aus dem Erbe überraschenderweise viele Gläubiger befriedigt werden müssen. Ihre Haftung als Nachlassempfänger wird damit begrenzt.   Schritt 2: Den Zustand der geerbten Immobilie prüfen   Sind im Erbe eine oder mehrere Immobilien enthalten, sollten Sie diese natürlich ebenfalls genau unter die Lupe nehmen, bevor Sie sich für eine Annahme des Erbes entscheiden. Handelt es sich bei der geerbten Immobilie um ein Mehrfamilienhaus ist zu prüfen, ob alle Wohnungen und Gewerbeflächen vermietet sind, ob größere Renovierungs- und Sanierungsarbeiten anstehen und ob die Immobilie sich trägt, sprich mit den Mieteinnahmen Renditen erwirtschaftet werden. Wird das Gebäude von einem Verwalter bewirtschaftet, kann dieser dazu Auskunft geben. Er hat auch die entsprechenden Unterlagen.   Bei einem Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung sollten Sie ebenfalls den Zustand und die Ausstattung einer Prüfung unterziehen. Dabei können Sie gegebenenfalls die Hilfe eines Gebäudesachverständigen, Architekten oder Maklers in Anspruch nehmen. Falls sich Sanierungen angestaut haben, die Ihr Budget übersteigen, ist das aber selbstverständlich kein Grund, das Erbe auszuschlagen, auch wenn Sie selbst kein Interesse daran haben, die Immobilie zu nutzen oder zu vermieten. Vielmehr sollten Sie sich dann damit beschäftigen, wie Sie Ihre geerbte Immobilie zu einem guten Preis veräußern können.   Sie haben eine Immobilie geerbt und wissen nicht, ob Sie dieses Erbe annehmen sollen? Wir beraten Sie gerne.   Sie benötigen weitere Informationen:   https://de.statista.com/themen/133/immobilien/ https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilie   https://de.wikipedia.org/wiki/Vorweggenommene_Erbfolge       Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.   Foto: © photographee.eu/Depositphotos.com  

Auch bei hoher Nachfrage verkauft eine Immobilie sich nicht von allein

Die Nachfrage am Immobilienmarkt ist derzeit fast überall hoch. Da scheint es nicht schwer zu sein, Interessenten zu finden und das eigene Haus zu verkaufen. Das mag in manchen Fällen stimmen – aber nur, wenn Ihnen der erzielte Verkaufspreis egal ist. Hinter jedem erfolgreichen Verkauf, bei dem in angemessener Zeit ein optimaler Preis erzielt wird, steckt in aller Regel eine Menge Arbeit. Welches sind nun die einzelnen Schritte in einem erfolgreichen Verkaufsprozess? Beginnen wir mit einer der entscheidenden Grundvoraussetzungen – der Bestimmung des aktuellen Marktwerts der Immobilie. Allerdings: wer sich nicht täglich damit beschäftigt, kann in der Regel nicht wirklich einschätzen, wie sich Faktoren wie Lage, Grundstücksgröße, Wohnfläche, Art der Immobilie, Ausstattung, Baujahr, durchgeführte Renovierungen etc. unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage auf den Wert einer Immobilie auswirken. Immobilienbewertung und Preisfindung: Das Fundament des Verkaufsprozesses Wer aber nicht weiß, wie viel seine Immobilie eigentlich wert ist, findet auch keinen passenden Angebotspreis und kann sich erst recht keine sinnvolle Preisstrategie überlegen. Der Angebotspreis ist aus mehreren Gründen, die hier nicht näher ausgeführt werden können, entscheidend. Wird er falsch gewählt, kann das den ganzen Verkaufsprozess enorm beeinträchtigen. Im schlimmsten Fall finden Sie erst gar keine Interessenten, geraten dann nach Monaten der Vermarktung unter Zeitdruck und müssen die Immobilie schließlich unter Wert verkaufen. Unterlagen beschaffen, Exposé erstellen, Besichtigungsmanagement Ist der richtige Einstiegspreis gefunden, stehen als nächstes weitere wichtige Arbeitsschritte an: Verschiedene Unterlagen müssen zusammengesucht oder bei unterschiedlichen Ämtern und Behörden beantragt werden. Beispielsweise muss bei der Besichtigung unbedingt ein Energieausweis vorliegen. Auch Grundbuchauszug, Baupläne, Flurkarte und noch einige andere Dokumente sind für den Immobilienverkauf erforderlich. Als Nächstes muss die Immobilie professionell präsentiert werden, möglichst mit einem Exposé, das so gestaltet wird, dass es auf Anhieb die richtige Zielgruppe anspricht. Das spart Eigentümern unnötigen E-Mail-Verkehr, Telefonate und Besichtigungen, weil das Exposé bereits alle wichtigen Informationen enthält und weil daraus ersichtlich wird, ob die Immobilie zum Beispiel für junge Familien, Senioren oder Investoren geeignet ist. Auch das Besichtigungsmanagement sollte wohl überlegt sein. Massenbesichtigungen ersparen viele Einzeltermine. Aber wie wählt man, wenn viele Interessenten auf einmal erscheinen, unter ihnen den passenden Käufer aus? Dazu muss in einem nächsten Schritt auch die Bonität der Interessenten überprüft werden. Außerdem ist es wichtig, den richtigen Umgang mit Interessenten zu finden, die Mängel beanstanden oder den Preis vor dem Vertragsabschluss nach unten verhandeln wollen. Jeden dieser Schritte im Verkaufsprozess können Sie sicherlich auch alleine gehen. Aber für Profi-Makler handelt es sich dabei um ihr tägliches Geschäft. Ein Profi-Makler weiß, worauf es bei der Bewertung der Immobilie ankommt, welche Unterlagen für den Verkauf wichtig sind, wie man mit einem Exposé die richtigen Interessenten anspricht, wie man Besichtigungen optimal organisiert und unter mehreren Interessenten den geeigneten Käufer auswählt. Er ist ein Garant dafür, dass der Verkauf Ihrer Immobilie so abläuft, wie Sie sich das vorstellen. Möchten Sie sich zum Verkauf Ihrer Immobilie unverbindlich beraten lassen? Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gern.   Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.   Foto: © Peggy und Marco Lachmann-Anke/Pixabay.com

Wozu lebenslanges Wohnrecht?

Ein lebenslanges Wohnrecht erlaubt Menschen, eine Immobilie zu bewohnen, ohne sie zu besitzen oder Miete dafür zu zahlen. Sich dieses Recht zu sichern, kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein, etwa im Falle einer Schenkung oder Immobilienverrentung. Dabei gibt es einige Details zu beachten. Wie funktioniert das also mit dem lebenslangen Wohnrecht? Die Mieten steigen und der Wohnraum ist knapp. Deshalb fragen sich viele Menschen – vor allem Senioren –, wie sie ihren Wohnraum auch dann absichern können, wenn sie ihre eigene Immobilie verkaufen oder veräußern. Ein lebenslanges Wohnrecht ist hier die Lösung. Wer dieses Recht besitzt, darf bis zu seinem Lebensende in dem jeweiligen Haus oder der jeweiligen Wohnung wohnen, auch wenn er nicht (mehr) der Eigentümer ist. Das Wohnrecht ist fest an die Immobilie gebunden. Sollte diese erneut verkauft werden, darf der Inhaber des Wohnrechts also trotzdem darin wohnen bleiben. Schenkung oder Verrentung Ein lebenslanges Wohnrecht kann zum Beispiel vereinbart werden, wenn Eltern ihr Haus auf ihr Kind übertragen möchten, um Erbschaftssteuer zu sparen, und dennoch darin wohnen bleiben möchten. Eine andere Möglichkeit ist auch die Immobilienverrentung. Hier können Eigentümer ihre Immobilie zu einer „Rente aus Stein“ machen – und mit einem lebenslangen Wohnrecht darin wohnen bleiben. Das Geld für ihre Immobilie können Sie als Einmalzahlung oder als monatliche Rente erhalten – oder auch als Mischform aus beiden Varianten. Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lassen Wer ein Wohnrecht besitzt, sollte es ins Grundbuch eintragen lassen. Denn nur so ist es rechtlich abgesichert. Ist es nicht im Grundbuch eingetragen, kann es beispielsweise bei einem Besitzerwechsel angefochten oder sogar aufgehoben werden. Steht das lebenslange Wohnrecht dagegen im Grundbuch, kann es dem Wohnrechtinhaber nicht entzogen oder gekündigt werden. Darüber hinaus ist es sinnvoll, sich ein Rückforderungsrecht einräumen zu lassen. So kann die Immobilie zurückgefordert werden, falls die Kinder, denen sie durch eine Schenkung übertragen wurde, in eine Insolvenz geraten. Die Immobilie ist dann vor der Vollstreckung geschützt und geht stattdessen zurück an die Eltern. Nießbrauchrecht statt Wohnrecht Im Gegensatz zum Wohnrecht beinhaltet das Nießbrauchrecht ein Nutzrecht an einer Immobilie. Dieses Recht ist zum Beispiel sinnvoll, wenn der Wohnrechtsinhaber pflegebedürftig wird und in einem Pflegeheim betreut werden muss. Dann nützt ihm das Wohnrecht wenig. Das Nießbrauchrecht hingegen gestattet ihm auch, die Räume, die er nicht selbst bewohnen kann oder will, zu vermieten. Mit den Mieteinnahmen kann er möglicherweise die Pflegekosten finanzieren, aber auch bei einer Auswanderung oder längeren Abwesenheit vom Wohnort bleibt ihm durch die Vermietung eine Einnahmequelle erhalten. Dabei trägt der Inhaber des Nießbrauchrechts aber auch die wirtschaftliche Verantwortung für die Immobilie und muss die anfallenden Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten übernehmen. Möchten Sie wissen, ob sich lebenslanges Wohnrecht für Sie und Ihre Immobilie lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.   Sie benötigen weitere Informationen: https://www.wohnen-im-alter.de/geld-recht/vorsorge/lebenslanges-wohnrecht https://praxistipps.focus.de/lebenslanges-wohnrecht-diese-rechte-und-pflichten-stecken-dahinter_124027 https://www.presseportal.de/pm/82277/4638514   Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.     Foto: © cherriesjd/Depositphotos

Die Anschlussfinanzierung im Auge behalten

Im Moment sind die Zinsen für eine Anschlussfinanzierung zwar günstig. Wie sich das in den kommenden Jahren auch durch die Corona-Krise entwickeln wird, ist schwer vorherzusagen. Im Falle eines Zinsanstieges kann sich eine Anschlussfinanzierung oft schwierig gestalten. Deshalb ist es sinnvoll, sich schon frühzeitig über eine Anschlussfinanzierung zu informieren. Welche Möglichkeiten für die Anschlussfinanzierung haben Sie? Für Ihre Anschlussfinanzierung haben Sie drei Möglichkeiten. Die erste ist die Prolongation. Damit verlängern Sie einfach Ihren bestehenden Vertrag mit der gegenwärtigen Bank. Die Zinsen werden dabei an die aktuelle Marktlage angepasst. Das bedeutet wenig Aufwand für Sie und normalerweise keine erneute Bonitätsprüfung. Zudem bleiben Ihnen die Kosten für eine Grundschuldübertragung beim Wechsel zu einer anderen Bank erspart. Allerdings könnten Angebote von anderen Banken dennoch günstiger sein. Es ist also empfehlenswert, die Konditionen verschiedener Banken zu vergleichen. Das erlangte Wissen kann Ihnen auch beim Verhandeln mit Ihrer Bank von Nutzen sein. Eine andere Möglichkeit ist die Umschuldung. Hier schließen Sie die Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank ab. Das ist sinnvoll, wenn Sie günstigere Konditionen bei den Zinsen bekommen. Es müssen zwar Grundbuch- und Notarkosten gezahlt werden, da die Grundschuld von der einen Bank auf die andere übertragen werden muss. Das kann sich aber lohnen – und zwar dann, wenn Sie durch die niedrigeren Zinsen mehr einsparen als die Umschuldung Sie kostet. Die dritte Möglichkeit ist das Forward-Darlehen. Damit können Sie schon einige Jahre vor Ende der Zinsbindung ein neues Darlehen abschließen, um sich die zu diesem Zeitpunkt günstigen Zinsen zu sichern. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn absehbar ist, dass die Bauzinsen wieder steigen werden. So können Sie in Zeiten günstiger Zinsen sich diese für später sichern. Verrentung Sollte Ihnen die Bank keine Anschlussfinanzierung gewähren können, kann eine Immobilienverrentung für Sie eine mögliche Lösung sein. Dabei können Sie Ihre Immobilie verkaufen, sich aber ein Wohn- oder Nießbrauchrecht im Grundbuch eintragen lassen. So zahlt der Käufer den Kredit für die Immobilie ab, während Sie darin wohnen bleiben können. Ihr lokaler Profi-Makler informiert Sie gern über die Möglichkeiten der Immobilienverrentung. Überlegen Sie, wie Sie Ihre Immobilie finanzieren oder möchten Sie wissen, wie sich die Lage am Immobilienmarkt entwickelt? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!   Sie benötigen weitere Informationen: https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilienfinanzierung https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/04/PD19_150_639.html https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Kauf-einer-bestehenden-Immobilie/     Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.       Foto: ©Foto: GinaSanders/Depositphotos

Scheininteressenten – So sortieren Sie sie frühzeitig aus

Kaum haben Sie Ihre Immobilie inseriert, stehen Telefon und E-Mail-Postfach nicht mehr still. Doch woher wissen Sie, wer von den zahllosen Interessenten wirklich an Ihrer Immobilie interessiert ist? Kein Verkäufer möchte Zeit an unnötige Besichtigungen verschwenden – mit Leuten, die sich die Immobilie eigentlich gar nicht leisten können, oder die sie ohnehin nicht kaufen, sondern nur mal besichtigen möchten. Hier ein paar kleine Tricks, wie Sie die Spreu vom Weizen trennen. Nicht alle, die eine Immobilie besichtigen, haben die Absicht, diese auch zu kaufen. Da gibt es zum einen die sogenannten Besichtigungstouristen: Menschen, die in Ihrer Freizeit gerne Immobilien besichtigen. Dazu kommen aber auch noch Interessenten, die sehr wohl ernsthafte Kaufabsichten verfolgen, denen es aber an Kaufkraft oder Kreditwürdigkeit fehlt. Ein großes Ärgernis für Sie als Verkäufer, denn das alles verzögert den Verkauf Ihrer Immobilie. Die unterschiedlichen Typen von Scheininteressenten sind selbst mit geschultem Auge schwer zu erkennen. Allerdings gibt es einige Tricks, um den Kreis der Interessenten auf sinnvolle Weise zu filtern. Interessenten sollten wissen, was sie erwartet – dafür sorgt ein aussagekräftiges Exposé Ein exzellentes Exposé leistet Ihnen auf der Suche nach qualifizierten Interessenten große Dienste. Denn je mehr Fragen das Exposé beantwortet, desto leichter können Interessenten entscheiden, ob die Immobilie ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Wird hingegen durch die Fotos und Beschreibungen im Exposé ein falscher – oder nur ein sehr ungenauer – Eindruck erweckt, werden Sie bei Besichtigungen oft den Satz zu hören bekommen: „Das habe ich mir anders vorgestellt.“ Eine Möglichkeit, mehr über den Interessenten zu erfahren, bieten 360-Grad-Touren. Denn bereits bei einer solchen virtuellen Besichtigung lassen sich die Aktivitäten des einzelnen Interessenten erfassen. Zum Beispiel kann zunächst nur ein Zimmer, etwa das Wohnzimmer, für alle Interessenten freigeschaltet sein. Wer einen Rundgang durch die gesamte Immobilie erleben möchte, muss die anderen Räume durch Angabe seiner E-Mail-Adresse freischalten. Besichtigungstouristen möchten das in der Regel nicht. Auch gibt die Intensität, mit der ein Interessent die einzelnen Räume besichtigt, Aufschluss darüber, wie sehr er an der Immobilie interessiert ist. Mit ein paar Fragen und Tricks entlarven Sie Scheininteressenten Mit Hilfe der E-Mail-Adresse können Sie darüber hinaus durch klärende Nachfragen einen Eindruck gewinnen, wie ernsthaft ein Interessent an Ihrer Immobilie interessiert ist. Fragen Sie zum Beispiel danach, wie seine Wunschimmobilie aussieht, wie lange er schon sucht, ob die Finanzierung schon steht. Je klarer die Antworten, desto eindeutiger ist auch das Interesse. Profi-Makler fühlen auch in einem Telefonat dem Interessenten auf den Zahn und erkennen, ob er als Käufer infrage kommt. Und noch ein kleiner Tipp für einen Testballon: Da Besichtigungstouristen ihr Hobby gerne auf den freien Tag legen, bevorzugen sie Termine am Wochenende. In der Woche nehmen Sie sich selten Zeit. Bei ernsthaften Interessenten ist das anders. Sie schaufeln sich auch unter der Woche Zeit für einen Besichtigungstermin frei. Wenn Sie also keine Termine am Wochenende anbieten, springen Besichtigungstouristen oft ab. Profi-Makler haben durch ihre langjährige Erfahrung ein Gefühl dafür entwickelt, wer ernsthaftes Interesse bekundet und wer nicht. Sie wissen aber auch, dass es im Zweifelsfall besser ist, einem Besichtigungstouristen das Haus zu zeigen, als einen Käufer zu verlieren. Sie wollen Ihre Zeit nicht mit Scheininteressenten vergeuden? Wir helfen Ihnen, tatsächliche Kaufinteressenten zu erkennen. Sie benötigen weitere Informationen:   https://de.statista.com/themen/133/immobilien/ https://de.wikipedia.org/wiki/Expos%C3%A9_(Immobilien) https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Baupreise-Immobilienpreisindex/_inhalt.html     Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.     Foto: mast3r/depositphotos.com

Keine kahlen Wände mehr – mit virtueller Möblierung

Bilder sagen mehr als Worte – auch wenn es um den Verkauf einer Immobilie geht. Deshalb sind professionelle Fotos besonders wichtig. Doch nicht nur mit Licht und Winkel kann man gute Fotos zaubern, auch das virtuelle Möblieren hilft dabei, für die eigene Immobilie die passende Zielgruppe zu erreichen – sowohl online als auch im Exposé. Bei der Onlinesuche nach der Traumimmobilie spielen Fotos eine entscheidende Rolle. Qualitativ hochwertige Fotos vermitteln einen sehr viel besseren Eindruck als Bilder, die mit dem Handy gemacht wurden. Dieser Unterschied spiegelt sich ebenfalls in der Anzahl der Kaufinteressenten wider. Mit virtueller Möblierung leere Räume füllen Bei leeren Räumen fällt es potenziellen Käufern oft schwer, ein Wohngefühl zu entwickeln. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit des virtuellen Möblierens. Dafür werden zunächst professionelle Fotos des Raumes geschossen, in die man dann mithilfe von Software Möbelstücke einfügt. Der Interessent bekommt somit ein Gefühl für die Größe des Raumes. Es ist wichtig, dass die Räume keinesfalls leer sind oder schmutzig aussehen und dass eine positive Stimmung erzeugt wird. Finden Kaufinteressenten ein Haus oder eine Wohnung attraktiv, dann nehmen sie in der Regel auch Kontakt auf. Außer den Fotos im Internet, die zur Kontaktaufnahme verhelfen sollen, ist dann natürlich auch die Präsentation der Immobilie bei der Besichtigung entscheidend. Hier können Verkäufer auf Home Staging zurückgreifen. Ein Profi-Makler hilft Ihnen dabei, die richtige Lösung für Ihre Immobilie zu finden. Immobilienfotos vom Profi Profi-Makler wissen: Ein gutes Foto braucht Zeit. Häufig sieht man erst hinterher, dass etwas mit dem Foto nicht stimmt. Es ist entweder verschwommen, zu dunkel, zu hell, oder es sind Gegenstände zu sehen, die nicht in das Bild passen. Auch die Lichtverhältnisse können sich im Nachhinein als ungünstig erweisen. Daher sollte man sich Zeit nehmen, um den jeweiligen Raum auf sich wirken zu lassen und die Atmosphäre richtig einfangen zu können. Der zusätzliche Zeitaufwand, den man braucht, um wirklich zufriedenstellende Fotos zu erhalten, macht sich bezahlt. Der Sinn hinter einem herausragenden Immobilienfoto ist es, ein wohliges Wohngefühl zu vermitteln. Daher sollten Sie vor dem Fototermin alle persönlichen Gegenstände entfernen und stattdessen die Deko eher neutral halten. Achten Sie darauf, Ihre Schreibtische und Regale zu entrümpeln. Weniger ist in diesem Falle mehr. Sie suchen Unterstützung bei der Vermarktung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern. Sie benötigen weitere Informationen: https://de.wikipedia.org/wiki/Virtualit%C3%A4t https://de.wikipedia.org/wiki/Erweiterte_Realit%C3%A4t https://de.statista.com/themen/133/immobilien/   Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.   Foto: ©  hemul75/Depositphotos.com